Staatsarchiv des Kantons Luzern
Suche unter: Hofer Meggen 01/2020 GH
14. Jahrhundert - 15. Jahrhundert - 16. Jahrhundert - 17. Jahrhundert -
18. Jahrhundert - 19. Jahrhundert - 20. Jahrhundert
Zum Staatsarchiv und zur Schreibweise des Namen Hofer siehe unten. Link
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Im 14. Jahrhundert
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Johans Hofer Einbürgerung
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Dietschi Hofer von Ruswil Einbürgerung
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Hans Hofer im Steuerrodel der Stadt Luzern Quartier Mühlegasse (Seite 50)
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Im 15. Jahrhundert
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Ulrich Hofer von Reidenl Einbürgerung
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Benedict Hoffen Einbürgerung
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Veltin Hofmannn Einbürgerung
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Im 16. Jahrhundert
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Hanns Hoffer Ratsprotokoll Streitsache
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Aufnahme ins Bürgerrecht von Caspar Hoffman von Winterthur mit seinem Sohn Caspar
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Jacob Hoffer Ratsprotokoll Streitsache
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Poleyen Hofmann Einbürgerung
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Jacob Hoffer Ratsprotokoll Busse wegen Fischkauf
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Kasper Hofman Ratsprotokoll Busse
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Kasper Hofer von Meggen Streitfall
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Ueli Hoffer von Rottenburg Streitfall
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Jost Hofer Ratsprotokoll Busse
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Jost Hofer bekommt einen Vogt wegen ungebührlichen Benehmen.
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Ueli Hofer des Hans Hofer (wahrscheinlich Uelis und Josts Vater).
"Jost hofer im Loch" wahrscheinlich wurde er verhaftet und eingesperrt, bis der Rat sein Urteil gefällt hat. -
Rudolff Hofrer Ratsprotokoll Streitfall
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Ule Hoffman Ratsprotokoll Streitfall
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Hans Hofer und Jacob Hofer von Meggen Streitfall
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Baschion Hofer Ratsprotokoll Streitfall
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Jost Hoffer Ratsprotokoll Streitfall mit den Chorherren
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Elssbetth Hoffman Ratsprotokoll Auseinandersetzung wegen Wohnort
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Uli Hoffman Ratsprotokoll Streitfall
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Jost Hoffer soll ein uneheliches Kind gezeugt haben. Sein Vogt Ueli Hofer vertritt ihn vor dem Rat. Claus Castler asl Beistand der Elsbeth Winklerin verlangt, das Jost bzw. sein Vogt Ueli für das Kind aufkommt. Ratsprotokoll Streitfall
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Hans Hoffmann, gebürtig von Meggen mit seinem Sohn Josten wird ins Bürgerrecht aufgenommen Einbürgerung
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Jacob Hoffer Ratsprotokoll Streitfall wegen Hundebiss in Rottenburg
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Heinrich Hoffer Ratsprotokoll Heinrich Hoffer und Hansen von Wyl werden eingelocht im Thurm bis zur Verhandlung. Heinrich muss die Kosten übernehmen für ein uneheliches Kind.
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Hanns Hoffer von Meggen Einbürgerung: möglich wäre Johannes (1.1.1)
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Aufnahme ins Bürgerrecht von Jacob Hoffer, gebürtig im Haldenquartier Luzern
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Hanns Hoffer und Jacoben Hoffer Streitfall
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Hofer Martin, Meggen [ ? ]
COD 4470 -
Jacoben Hoffman von Frowenfeld Angenommen als Hintersässe
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Hanns Hoffmann von Ruswyll Angenommen als Hintersässe
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Lienhart Hoffern Ratsprotokoll Ausstellung einer Bewilligung
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Hannsen Hoffman «uff dem Wäsemlin» wird zusammen mit Jacoben Rigert von Adligenswil eine Nacht gefangen gelegt wegen Unfug während der Fasnacht. Am Folgetag erlegt der Rat ihnen eine Busse und sie werden wieder frei.
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Hans Zigerli habe verbotenerweise gefischt. Es wird ein Fischerknecht Osswald Hoffer zitiert, der gesehen habe, wie der Zigerli mit seiner Frau am Meggenhorn gefischt habe. Ausserdem wird ein Hanns Hooffer zitiert, der den Zigerlin mit fünf Schiffen beieinander gesehen habe.
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Beat Hoffer und Mithaftende Bestrafung wegen Missachtung einer neuen Fischereiverordnung von Weggis
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Osswalden Hoffer (in der Stadt Kilchgang) Einbürgerung
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Im 17. Jahrhundert
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Oswalden Hoffer der Fischer habe einem Fischermeydtlin Fische abgenommen und selber verkauft Der Rat hat ihn bestraft.
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Kundschaften über einen Injurienstreit zwischen Offrion Ogenfuss (Hockenfuss) von Meggen und Jost Hofer. Wahrscheinlich ging es um das Inventar der Hinterlassenschaft des Peter Hofer. Dieser Peter könnte ein Bruder sein des Johannes [1.1.1] der im Stammbaum nicht vorhanden ist.
Hofer Jost [2.1.2]
Hofer Peter [ ? ] -
Jacob und Hans Hofferen sind vor dem Rat wegen eines testamentarischen Falles, den der Vogt von Maria Arnoldin vertritt.
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Streitfall zwischen Hansen Arnoltzen im Namen syner Tochter Elsbethen, sodann Paul Hoffman im Namen synes Sons Josten: Elsbethen und Josten seien blutsverwandt und Josten habe Elsbethen geschwängert. Der Rat entscheidet, dass Josten die Kosten übernehmen muss, «bis sie gekindbettet sei».
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Der Rat droht dem Polj (Paul) Hoffman höhere Strafen an, wenn sein Sohn Josten weiter mutwillig das Gesetz übertrete.
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Hansen Hoffer bittet den Rat um eine Bittschrift, dass syn Son weiter das Kollegium in Mailand besuchen könne.
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Der Rat bestätigt für Melchior Budminger und syner ehelichen Husfrowen Ana Hofferin, dass der Überlebende oder die Überlebende in Haus und Hof bleiben könne bis zum eigenen Tod.
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Josten Hoffers liederliches Wesen gibt dem Rat zu schaffen. Seine drei Brüder sollen für ihn Vogt sein. Josten dürfe ausserhalb seines Hauses keinen Wein mehr trinken und sein Hab und Gut nicht verleihen.
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Jacoben Hoffer vor dem Rat wegen einer Erbangelegenheit.
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Aussagen des Onophrion Oggenfuss wegen Diebstahls durch Jakob Hofer von Meggen
AKT 113/1442
Hofer Jakob [ ? ]
Vom Alter her müsste das ein Bruder des Johannes um 1560 sein. Ein solcher kommt aber im Stammbaum nicht vor. Es könnte auch Johann Jakob [2.1.5] sein, der aber um 1607 erst 17 Jahre alt gewesen wäre. -
Josten Hoffer kommt vom Kollegium Mailand zurück. An seiner Stelle darf der Sohn von Hans Keller gehen.
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Jacoben Hoffer vor dem Rat wegen einer Zinssache zwischen ihm und dem Nachbar.
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Jacob Hoffer und Anna Zigerlin vor dem Rat. Er solle mit allem Hab und Gut für sie sorgen.
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Josten Hoffer wird vom Rat als Nachfolger von Pfarrer Jacoben Lindacher Pfarrer von Rottenburg mitsamt der Pfarrpfruond. (Wahrscheinlich ist das der Jost Hofer, der zur Ausbildung ins Kollegium nach Mailand geschickt wurde. Eine Zuordnung ist nicht möglich). AKT 19 C / 1460
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Hansen Hoffers bittet den Rat, den Sohn seines verstorbenen Bruders ins Bürgerrecht aufzunehmen. Der Rat bewilligt das Gesuch, sofern dieser sich wohl verhalte. (Dieser Hans könnte die Referenznummer 1.1.1 haben).
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Hans Hoffer und Renwart Etter haben vor dem Rat einen Streitfall zwischen den Rechten der Rohrgesellen und den Schachenfischern.
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Jost Hoffer (wahrscheinlich 2.1.2) und Jost Meyer Aufnahme ins Bürgerrecht
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Jakob Hofer [2.1.8] stellt ein Einkaufsgesuch in das Genossenrecht. Als Hintersässe kann er das nur auf Lebenszeit erhalten. Histor. Archiv Meggen S.183
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Probst und Kapitel zu St. Leodegar verleihen den See zu Merlischachen an Jakob Hofer von Meggen (aus den Stiftsprotokollen). Das ist Jakob [2.1.8]
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PA 1269 / 173
Verordnung über die Seefischenzen durch den Rat der Stadt Luzern 1663 Kundschaft über die Praxis des Fischens der Horwer, Megger und Nidwaldner Fischer und Verhältnis zu Schachenfischern. -
Hofer Jakob, Meggen und 1672
COD 4550 und 4560
Hofer Jakob [3.8.7] wahrsch. (in Frage kämen auch sein Vater Jakob [2.1.8] oder der Sohn Jakob [3.6.3] des Oswald [2.1.6] -
Hofer Batt, Meggen und 1672
COD 4550 und 4560
Hofer Batt [2.1.7] sofern damit der Vorname Bernhard abgekürzt wurde -
Caspar Hofer, Kaplan zu St. Leodegar und seine Stiftungen
FAA 1280 C
es könnte sich um Caspar Hofer von Meggen handeln *1623 (3.6.4) -
Fischenzen des Jakob Hofer in Meggen auf dem Trichter beim Bürgenberg (1695-1822)
AKT 27/62 C
Hofer Jakob [3.8.7] -
Hofer Jakob erhält von einem Balthasar zu Luzern zur Nutzung eine Fischenz im Trichter.
PA 672/18
Hofer Jakob [3.8.7] wahrscheinlich -
Jakob Hofer [3.8.7] verkauft Streue ab der Allmend (Histor. Archiv Meggen S. 183) Das führt zu einem Prozess. Darin wird festgestellt, dass Jakob Hofer nur ein Personalgenosse, kein Realgenosse ist (Staatsarchiv Luzern «Urteile und Entscheidungen»)
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Im 18. Jahrhundert
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Bürgschaft Jakob Hofers, Beisäss von Meggen für seine Base (Kusine) Maria Hofer in Luzern
URK 324/6025
Hofer Jakob [3.8.7] wahrscheinlich
Hofer Maria [3.5.2] wahrsch. Anna Maria, Tochter des Johann Jakob [2.1.5] Bruder des Vaters von Jakob, ebenfalls ein Jakob von der Unter-Rotmatt [2.1.8] -
Vogtkinderrechnung…von Peter Hofer Meggen
URK 377/6841
Hofer Peter [5.11.9] wahrsch. Franz Xaver Peter Hofer wurde als letztes der 9 Kinder von Johann Balthasar [4.27.4] geboren. -
Gesuch von Ulrich Scherer und Joseph Hofer von Meggen betr. Unterhalt einer verarmten Tante.
AKT 11K/660
Hofer Joseph [5.11.7] oder
Hofer Josef Sebastian [5.11.8] wobei dieser verheiratet war. -
J.L.X. Balthasar, Pannerherr und Innerer Rat des Standes Luzern, entzieht den Erben des Jakob Hofer wegen schlechter Verwaltung und Nutzung seine seit 1696 im Trichter innegehabte Fischenze und gibt sie als Lehen an Balz und Josef Hofer von Meggen
PA 672/18
Hofer Jakob [3.8.7] wahrsch.
Hofer Balz [5.11.1] wahrsch. (Unter-Rotmatt)
Hofer Josef [6.9.12] wahrsch. (Unter-Rotmatt), jüngster Sohn des Balz. -
Im 19. Jahrhundert
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Kriegsgerichtliches Verfahren wegen Diebstahl Nr. 102 vom 16.06.1821 gegen Hofer Kaspar [8.11.1]dieser war damals 23 jährig
XK 10 C -
Scheidungssache Elisabeth Peyer und Benedikt Hofer, Meggen
PA 268/462
Hofer Benedikt [8.13.2] -
Briefe von Fischer Josef Hofer Meggen in der Zeit von 1895 - 1901
A 1169/46
Hofer Josef [9.51.1] -
Briefe von Gottfried Hofer, Aktuar des Fischereivereins, Meggen in der Zeit von 1899 -1901
A 1169/45
Hofer Gottfried [9.51.2] -
Im 20. Jahrhundert
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Briefe von Gottfried Hofer, Meggen in der Zeit von 1901 - 1916
Briefe der Gebrüder Hofer, Meggen in der Zeit von 1901 – 1916
A 1169/64
Hofer Gottfried [9.51.2]
Hofer Josef [9.51.1] -
Jahresberichte des Fischereiaufsehers in der Zeit von 1901 - 1925
A 1169/171
Hofer Josef [9.51.1] -
Briefe von Josef Hofer, Meggen in der Zeit von 1902 - 1913
A 1169/65
Hofer Josef [9.51.1] -
Akten in der Zeit von 1903 - 1908
A 1044/13519
Hofer H. [8.67.13] wahrsch. handelt es sich um Heinrich Ludwig -
Korrespondenz mit Sektionschef Johann Hofer Meggen
AKT 411/2153
Hofer Johann [9.89.6] -
Prozess der Gebrüder Hofer, Oberbenziholz, Meggen gegen Paul Muggli, Benziholz
AKT 410G/213
Hofer Gottfried [9.51.2]
Hofer Josef [9.51.1] -
Akten zu Hofer Karl von Meggen in Ebikon in der Zeit von 1913 - 1930
AKT 413H/305 + 306 + 307
Karl *1892 [9.89.8] Tannenboden -
Jahresberichte des Fischereiaufsehers Hofer Adolf in der Zeit von 1927 - 1956
A 1169/172
Hofer Adolf [10.7.3] -
Familienwappen der Hofer von Emmen und Meggen und Neuenkirch aus dem Wappenbuch der Safranzunft 1932
WH 1 / 491.1
Eine Burg mit Mittelturm, Mauer je seitl. mit Zinnen und auf dem Turm etwas breiter als dieser ein Zinnenkranz. In der Mitte des Turmes als Eingang eine hohe Tür mit oberem Bogen. -
Akten Gebrüder Hofer A. und J., Meggen in der Zeit von 1934 - 1939
A 1044/13518
Hofer Alois [10.7.5]
Hofer Jakob [10.7.13] -
Akten zu Leo Hofer in der Zeit von 1934 - 1967
A 1044/13520
Hofer Leo [10.6.6] -
Akten von Hofer Alois in der Zeit von 1939 – 1986
A 1045/3009
Hofer Alois [10.7.5] -
Akten von Hofer Sebastian in der Zeit von 1942 - 1975
A 1005/3083
Hofer Sebastian [10.7.11] -
Kriegswirtschaft, verfasst von Sigrist – Hofer Karl, °° mit Elisabeth [10.7.6]
A 538/9043 -
Denkmal für Fridolin Hofer von Meggen in Römerswil und Hochdorf mit Entwürfen von Gisbert Meyer in der Zeit von 1945 – 1952
A 635/256
Hofer Fridolin [8.67.11] -
Einfache Anfrage im grossen Rat zu Luzern betr. Öffentliches Strandbad, Seeverlad, Campingplatz im Horwer Winkel
AKT 47/1235
Hofer Alois [10.7.5] -
Akten Leo Hofer und Sohn, Metzgerei in Meggen in der Zeit von 1967 - 1972
A 1044/13521
Hofer Leo [11.6.1] Sohn des Leo [10.6.6] -
Gesuch wegen Nichtbewilligungspflicht beim Kauf eines Grundstückes im Heckenried durch die Käuferin Mutzner – Hofer Martha
A 1128/104
Hofer Martha [10.7.3] -
Akten Hofer Sebastian zur Übernahme der Fischerei Seerose vom Vater, welche er als Besitzer betreibt von 1975 – 2011
A 1621/191
Hofer Sebastian, Vater [10.7.11] und Hofer Sebastian, Sohn [11.19.1]
Bemerkungen:
Aus den Bürgerbüchern, den Hintersässenbüchern und aus den Ratsprotokollen der Stadt Luzern ist zu entnehmen, dass der heute gültige Namen Hofer unterschiedlich in den damaligen Schriften geschrieben wurde. Im 15. Und 16. Jahrhundert waren Namen wie Hofman, Hoffman, Hoffmann, Hofferen, Hoffer und Hofer zum Teil synonym gebräuchlich. In Tauf- und Ehebüchern kam es vor, dass Kinder der gleichen Familie mit den oben genannten, unterschiedlichen Namen eingetragen wurden. Diese Beurteilung und folgende Einträge aus dem Staatsarchiv ohne Kodifizierung stammen vom Familienforscher Josef Wocher-Wey aus Luzern.
Weil die Habsburger erst 1406 offiziell auf Meggen verzichtet haben, kommen die Bewohner von Meggen erst ab 1406 in den erwähnten Büchern vor, sofern sich der Rat zu Luzern mit ihnen beschäftigen musste. Eine Zuordnung zur Referenznummer im Stammbaum über die Hofer im Staatsarchiv ist erst ab dem 17. Jahrhundert fallweise möglich. Auf Grund fehlender Tauf- und Ehebücher ist es auch nicht möglich, die Beziehungen zwischen den Personen mit den Namen Hofer, Hoffer, Hofferen, Hofman, Hoffman, Hoffmann herzustellen. Niklaus Hofer, Pfarrer von Winikon (7.28.1), schrieb in seinen Beiträgen zum Stammbaum, dass es um 1580 in Luzern eine grosse Hofer Sippe gab.
Weil Meggen ab 1406 zu Luzern gehörte, war auch die Rechtsprechung dem Rat zu Luzern zugeteilt. Man trifft auf den Ausdruck «zum Kilchgang gehörig», weil im Mittelalter die Ortsgrenzen mit der Pfarreizuteilung übereinstimmten. Im Mittelalter wurde der Begriff Vogt (advocatus) oder Vogtei verwendet wie später ab dem 16. Jahrhundert «Beystand» bzw. Vormund und Vormundschaft. Darunter verstand man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine minderjährige Person, aber auch eine staatliche Massnahme, durch die einer Person zu deren Schutz die rechtliche Handlungsfähigkeit entzogen und einem Vormund (Vogt) übertragen wurde. Dieser leistet die persönliche Fürsorge, übernimmt als Vertrauensperson die rechtliche Vertretung und besorgt die Vermögensverwaltung. Die Vormundschaft wurde errichtet über vaterlose Kinder bis zu deren Mündigkeit mit 14 - später 18 Jahren für Männer, mit 12 - später 14 Jahren für Frauen. Danach erhielten der Mann bis zum 25. Altersjahr und die Frau bis zu ihrem Tod einen Beistand, oder die Frau trat mit der Heirat in die lebenslängliche Cura (Pflegschaft - Sorge) ihres Ehemannes. Starb der Ehemann vor ihr, so trat an seiner Stelle die Vormundschaft aus der männlichen Verwandtschaft (Geschlechtsvormundschaft). Im Begriff Vormund steht das Wort «munt» gleich Schutz. Der oder die Schutzbefohlene, daher das Mündel, bedarf wegen seines Status der Handlungsunfähigkeit der väterlichen Schutzgewalt. Als schutzbedürftig galten in erster Linie unmündige Waisen, ledige Frauen, Witwen, Invalide, Kranke und Gebrechliche, Urteilsunfähige und Verschwender. Im germanischen Recht war die Vormundschaft ausschliesslich eine Familienangelegenheit. Der Vogt musste aus dem Familienverband kommen. Erst im Spätmittelalter wurde die Vormundschaft mehr und mehr staatlich und deshalb gesetzgeberisch reglementiert, vor allem auch mit der Rechenschaftspflicht, um das Mündel nicht zu übervorteilen.