Megger Grund & Boden · Höfe Geschlechter · Geschichten
In diesem Kapitel wird die Entwicklung der Genossamen, der Allmende und der Korporationen behandelt, soweit diese geschichtlich bedeutsam waren und die Sippe Hofer als Mitbenutzer, Käufer oder Verkäufer von Höfen nachweisbar sind.
Genossamen
Bei der Urbarisierung (landwirtschaftlich nutzbar machen) von Meggen im 9. Und 10. Jahrhundert wurden von freien Bauern Höfe errichtet, sogenannte ehhafte Bauernhöfe. Diese Besitzer haben sich auch zu Genossamen zusammengetan, um gemeinsam Wald zu roden und Land zu gewinnen. So entstanden die Allmenden mit gemeinsamer Bewirtschaftung.
Neben Fusswegen gab es bis 1830 keine anderen Verbindungen nach Luzern und Küssnacht ausser den Seeweg mit Ruderbooten, gelegentlich unterstützt mit Segeln. Deshalb erfolgte die Urbarisierung und Besiedlung von gut zugänglichen, flachen Uferstellen aus, z.B. Altstad-Meggenhorn, Benzeholz-Schifflände, Seeacher und Schifflände Hintermeggen. Nachdem die künftigen Hofplätze bestimmt waren, erstellte man gemeinsam die Karrwege zu den Anlegestellen am Seeufer. Die Errichtung der Hofbauten, die Rodung der Wälder und die Erweiterung des Hoflandes erfolgte teils gemeinsam, teils von den Höfen aus. Diese Zusammenarbeit und Abhängigkeit voneinander führte zur Bildung von Genossamen (Allmendgenossenschaften).
Die „Gnossame ob der Kilchen“ teilte sich die „Hintere Allmend“, auch „Allmend ob der Kilchen“ genannt.
Die „Gnossame ob dem Bach“, welche sich nach dem Bau der Kapelle 1520 umbenannte in „Gnossame by der Capell“ teilte sich „Vordere Allmend“ und die „Äussere Allmend“ auch „untere Allmend“ genannt.
Es gab also Höfe, die von alters her an der Allmend berechtigt waren und „ehafte“ Höfe genannt wurden. Ehafte Höfe mit Beteiligung an Allmenden waren den Gründergeschlechtern zugeteilt. Solche Geschlechter waren die Scherer, Sigrist, Stalder, Zingg und Hockenfuss. Andere Höfe hatten kein Anrecht auf Mitbewirtschaftung einer Allmend. Diese wurden Steckengüter oder Steckenhöfe genannt. Diese Höfe der Hintersässen mussten mit Stecken eingezäunt sein, damit ihr Vieh nicht auf die angrenzenden Liegenschaften der freien Bauern ging.
Allmenden
Diese entstanden nach und nach durch Rodung der Wälder durch die Genossen.Die Verwaltung oblag der Genossame, welche dazu eine Allmendordnung schuf. Eine solche ist dokumentiert vom Jahr 1397 und eine weitere 1592. 1592 ist auch eine Waldteilung dokumentiert. Waldstücke wurden sowohl den ehaften Höfen als auch den Steckenhöfen zugeteilt. Diese Stücke durften nur mit dem Hof zusammen vererbt oder verkauft werden. Zwei Stück Wald wurden „in Bann gelegt“ als Fürsorge und Vorrat für notwendige Bauten in der Gemeinde.
Es gab auch Streit um die Allmendrechte. Es existieren Urkunden zu Streitigkeiten von 1416, 1452, 1471, 1558.
1664 hat Jacob Hofer *1621 (3.6.3) ein Güetli gekauft und wollte „Gnosse werden in Holz, Feld und Streu“.
Die Genossamen waren der Obrigkeit unterstellt, in Meggen zunächst dem Vogt der Habsburger, nach 1406 dem Rat der Stadt Luzern. Die beiden Genossamen bildeten die „Gmeind“. Sie durften Versammlungen abhalten, Dorfordnungen erlassen, die Allmendordnung festlegen, 2 Dorfknechte wählen, die für die Allmenden verantwortlich waren. Die Beschlüsse der „Gmeind“ musste die Obrigkeit bestätigen. Wer nicht Genosse war, konnte nicht mitbestimmen und gehörte deshalb zu den Leuten minderen Rechts (Hintersässen).
Politische Gemeinde Meggen
Die politischen Gemeinden entstanden erst nach der französischen Revolution als Versammlung aller Aktivbürger, die nach dem Vorbild Frankreichs eine „Munizipalität“ also eine Gemeindebehörde wählte. Diese hatte Aufgaben der Polizei, des Zivilstandswesens und der Beurkundungen zu erfüllen.
Allmendlandteilung 1805 und Käufe von Allmendland durch Hofer
Unter dem Geist der Französischen Revolution von 1798, welche mehr Gleichberechtigung forderte, wollten auch Nichtgenossen ein Recht auf die Allmenden. Unter der neuen helvetischen Regierung überstürzten sich die Ereignisse, auch in Meggen. Es kam hüben und drüben zu Gehässigkeiten und Streitereien. Ein Hofer verlangte, als Genosse aufgenommen zu werden. Die Antwort eines Genossen war deutlich: «Niemals werden wir Nichtgenossen als Genossen aufnehmen, schon gar nicht einen Hofer». In Anbetracht der Begehrlichkeiten beschlossen die Genossen, die Allmenden unter sich aufzuteilen. Dagegen wehrten sich die Nichtgenossen und reichten beim kleinen Rat Luzern eine Beschwerde ein. Die alten Urkunden wurden hervorgeholt und begutachtet. Danach wurde die Beschwerde abgewiesen und festgelegt, dass nur Genossen ein Realrecht an der Allmend hatten. Führende Kraft bei der Allmendteilung war Jost Scherer vom Bergiswil (*1777+1859), der später Regierungsrat wurde. Schon mit 21 Jahren wurde er Vorsteher der Munizipalität (Gemeindeverwaltung) Meggen. Er erarbeitete für die Genossen ein Teilungsreglement, nach welchem die Teilung schliesslich erfolgte. Jost Scherer gehörte auch dem sechsgliedrigen Ausschuss an, welcher die Teilung der Allmend vollzog. Der Ertrag fiel an die beiden Genossamen.
Als Folge der Allmendteilung entstanden neue Liegenschaften, auf denen Häuser und Scheunen gebaut wurden. Diese neuen Höfe führten dazu, dass auch zur Erschliessung neue Strassen und Wege gebaut wurden.
Korporationen
Aus den Gnossamen gingen nach der Teilung der Allmenden 1805 die Korporationen hervor. In Meggen wählte man die Personalkorporation. Die Mitgliedschaft (später Bürgerrecht) beruht allein auf der Person. Ein Korporationsbürger muss somit Ortsbürger, meist von bestimmten Geschlechtern sein.
1831 wurde ein Organisationsgesetz erlassen, das die heutige Form der Korporationsgemeinden schuf. Mit diesem Gesetz wurden die von den Korporationen erbrachten Leistungen in der Armenpflege den damals neu gegründeten Bürgergemeinden übertragen. Die beiden Korporationen Vordermeggen und Hintermeggen führten getrennte Kassen, aber eine gemeinsame Verwaltung. Der Bürgernutzen wurde nach einem Reglement verteilt.
1930 wurden die beiden Korporationen zusammengelegt. Korporationsbürger können nur jene Geschlechter sein, welche 1805 Anspruchsrecht hatten. Das waren die Geschlechter Scherer, Sigrist, Stalder und Zingg. Fehlende Zukunftsperspektiven und der Preiszerfall in der Holzwirtschaft führten dazu, dass die Korporation Meggen 2005 aufgelöst wurde. Vermögen und Waldbesitz gingen an die Einwohnergemeinde über.
Hofer und Muggli
Beide Geschlechter existierten nachweislich schon seit dem 16. Jahrhundert in Meggen. Da sie aber meist als Fischer und Fährleute tätig waren und eher kleine Liegenschaften zur Selbstversorgung besassen, waren sie nie als Gnossame- bzw. Korporationsbürger aufgenommen worden, auch wenn sie sich gelegentlich darum bewarben. Zwar kaufte sich Jacob Hofer 1664 als Hintersässe die „Genossame in Holz, Feld und Streu“ für 25 Gulden, aber solche Einkäufe endeten mit dem Tode des Käufers. Als Fischer und Fährleute bewohnten die Hofer und Muggli vor allem das Gebiet Benzeholz, Rotmatt, Angelfluh, Burg und Stampfematte. Diese Gebiete waren über Jahrhunderte fest in ihren Händen. Erst mit der Allmendteilung von 1805 und später kauften sie andere Liegenschaften. So erwarben Hofer die Höfe Hochrüti, Tannenboden, Hobacher, Ewigkeit, Naumättli, Burgmättli, Flühli, Bläuhalde, Hofstatt, Kurzenfohren, Scheidegg, Trautheim und Seerose. Das landwirtschaftlich nutzbare Land dieser eher kleinen Höfe diente vor allem der Selbstversorgung.
Megger Grund & Boden Höfe Geschlechter, Geschichten
Hans Lustenberger und Josef Scherer Ausgabe 2008